Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher der Friedhöfe in Effelder und Meschenbach,
auf unseren evangelischen Friedhöfen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Vorkommnissen gekommen, die dem friedvollen und würdevollen Charakter dieser Orte entgegenstehen. Wir möchten Sie daher auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam machen, die im Friedhofsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) festgeschrieben sind. Mit der Beachtung dieser Regeln tragen Sie dazu bei, die Friedhöfe als Stätten der Ruhe, der Besinnung und des Gedenkens zu erhalten.
Befahren des Friedhofs mit Privatfahrzeugen
Das Befahren der Wege mit privaten Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge, die im Auftrag der Friedhofsverwaltung unterwegs sind oder eine ausdrückliche
Genehmigung für den Transport schwerer Lasten erhalten haben. Dies dient der Sicherheit aller Besucher und der Schonung der Wege.
Illegale Müllablagerung
Die Entsorgung von Abfällen auf dem Friedhof ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern gestattet. Insbesondere das Ablagern von Hausmüll, Sperrmüll, Plastik oder Glas ist
strengstens verboten und schädigt die Umwelt. Bitte trennen Sie Abfälle sorgfältig und führen Sie nicht kompostierbare Materialien zu Hause der entsprechenden Entsorgung zu.
Schutz von Bäumen, Hecken und Pflanzen
Die auf unseren Friedhöfen wachsenden Bäume, Hecken und Sträucher genießen besonderen Schutz.
Allgemeine Verhaltensweisen
Wir bitten alle Besucher, sich der Würde dieses Ortes entsprechend zu verhalten. Dazu gehört, Lärm zu vermeiden und keine Handlungen vorzunehmen, die andere Trauernde stören oder die Ruhestätte
beeinträchtigen könnten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Friedhofsverwaltung