Friedhof Effelder und Meschenbach

Neues Gesetz für Friedhöfe und Bestattungsplätze

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der EKM für alle zugehörigen Friedhofsträger ein einheitliches Friedhofsgesetz.

Alle bisherigen Friedhofssatzungen für die etwa 1.600 Friedhöfe werden damit ersetzt.

Anlass für die Erarbeitung war ein Antrag des Kirchenkreises Halle an die Landessynode, die geltende Friedhofsverordnung der EKM hinsichtlich der Regelungen zur Veröffentlichung von Satzungen zu ändern. Eine Kirchengemeinde hatte zuvor für das Veröffentlichen einen fünfstelligen Betrag zahlen müssen. Eine Erhebung des Landeskirchenamtes in den Kreiskirchenämtern ergab zudem, dass viele Satzungen von Friedhofsträgern nicht dem aktuell geltenden Muster der Landeskirche entsprechen sowie zum Teil nicht oder nicht in der zutreffenden Form veröffentlicht wurden. Das ist mit rechtlichen Risiken für die Kirchengemeinden verbunden.

Die Vorschriften gelten für alle Friedhöfe und Bestattungsplätze, die in der Trägerschaft der EKM oder einer zur ihr gehörenden Körperschaft stehen. Derzeit abweichende Regelungen bleiben für eine Übergangszeit von drei Jahren anwendbar, also bis zum 31. Dezember 2023.

Das Gesetz vereinheitlicht und sichert die Rechts- und Handlungsgrundlagen der Träger und erspart ihnen Kosten, außerdem reduziert es den Verwaltungsaufwand in den Kreiskirchenämtern, weil Beratung, Begleitung und Genehmigung von Friedhofssatzungen wegfallen.

Laut dem Gesetz ist auch die Bestattung im Leichentuch zulässig. Die Regelung gilt, soweit das Landesrecht dem nicht entgegensteht. Bestattungen ohne Sarg sind in Brandenburg und Thüringen möglich, in Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht Sargzwang.

Laut einer weiteren Vorschrift muss die Aufbahrung ermöglicht werden, denn es entspricht kirchlichem Verständnis, wenn die Verstorbenen vor der Bestattung in der Friedhofskapelle oder Feierhalle des Friedhofs aufgebahrt werden und es damit jedem ermöglicht wird, von ihnen Abschied zu nehmen.

 

Zum Friedhofsgesetz

 

 

Die Gebührensatzungen für die Friedhöfe in Meschenbach und Effelder wurden vom Kreiskirchenamt in Meiningen und vom Landratsamt Sonneberg geprüft und genehmigt. Am 01.01.2024 tritt somit das Friedhofsgesetz vollumfänglich in Kraft. Die neue Friedhofsgebührensatzung finden Sie beim jeweiligen Friedhof.

 

 

Informationen zu den Friedhöfen

 

Friedhof Effelder

 

Friedhof Meschenbach

 

Antrag zur Aufstellung