16.06.2026
Herzliche Einladung zur Sommerkirche
Im Juli und August laden wir herzlich zur Sommerkirche ein!
In dieser besonderen Zeit feiern wir unsere Gottesdienste wieder auf eine neue, kreative Weise – passend zur warmen Jahreszeit.
Nach dem Gottesdienst möchten wir den Sommer gemeinsam genießen:
Bei einem kleinen Imbiss unter freiem Himmel, in Gemeinderaum oder Kirche ist Zeit für Begegnung, Gespräch und Gemeinschaft.
Getränke stellt die gastgebende Gemeinde – und wer mag, bringt etwas Leckeres zum Teilen mit: Obst, Kuchen, Fingerfood... der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
Wir freuen uns auf euch, auf gute Gespräche und auf ein schönes Miteinander!
24.05.2026 Kirchgeld /Gemeindebeitrag
Was ist Ihnen in Bezug auf Ihr Dorf wichtig? Für viele ist es die Gemeinschaft. Sie macht ein Dorf lebendig – egal, ob man oft dabei ist oder nur selten auf sie zukommt. Zentrale Orte sind die Kirchen und die Pfarrhäuser in unseren Orten. Es lohnt sich, diese Gebäude zu erhalten, damit sie auch in Zukunft Orte der Gemeinschaft sind.
Mit dem freiwilligen Kirchgeld unterstützen Sie die Arbeit in unseren Kirchgemeinden ganz individuell, je nachdem wie viel Sie geben können und wollen. Ihr Kirchgeld kommt zu 100% unseren Kirchengemeinden hier vor Ort zugute. Helfen Sie mit, damit die Kirchen im Dorf bleiben und weiterhin zur Gemeinschaft beitragen können.
Sie überlegen, wie hoch Ihr Kirchgeld sein soll?
Grundsätzlich gilt: wir sind dankbar für jeden Betrag. Gerne können Sie sich am Richtmaß orientieren, welches die Landeskirche empfiehlt.
· Es sind 42 Euro im Jahr für alle Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auch Kirchensteuer zahlen.
· Für alle Gemeindegliedern ohne eigenes Einkommen (z.B. volljährige Schüler, Azubis, Studenten bis 27, Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe) liegt es bei 15 Euro im Jahr.
· Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld und Personen, die keine Kirchensteuer zahlen, können sich an dieser Tabelle orientieren:
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Monatliches Einkommen (netto) |
Gemeindebeitrag jährlich |
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bis 600 € |
36,00 € |
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bis 700 € |
42,00 € |
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bis 800 € |
48,00 € |
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bis 900 € |
54,00 € |
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bis 1.000 € |
60,00 € |
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Über 1.000 € gilt: je weitere 100 € Nettoeinkommen |
+ 6 € |
Letztlich bestimmen natürlich Sie selbst, wie viel Sie geben möchten. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung, danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen Gottes Segen!
Die bereits 17. Ausgabe des "Kirchenblick" ist online.
17.05.2026 Konfirmation
07.04.2026 Bilder von der Ostermette
19.03.2026
Die Friedhofsverwaltung informiert:
Aufgrund der anhaltenden Nachtfröste ist die Wasserversorgung auf den Friedhöfen aktuell noch nicht in Betrieb.
Bitte um Beachtung!
13.03.2026
Fehlerteufel bei der Veröffntlichung
Korrekte Termine für:
05.04.2026 Ostersonntag
06.00 Uhr EFFELDER St. Kilianskirche, Ostermette
10.00 Uhr MENGERSGEREUTH Erlöserkirche
10:00 Uhr RAUENSTEIN St. Marien Georgskirche
10:00 UHR THEUERN
020.03.2026 neuer Kirchenblick ist online
13.12.2025 St. Kilian Adventstreff
Vielen Dank für einen gelungenen Abend bei weihnachtlichen Leidern. Bratwurst und Glühwein.
03.12.2026
Information der kirchlichen Friedhofsverwaltung
Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher der Friedhöfe in Effelder und Meschenbach,
auf unseren evangelischen Friedhöfen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Vorkommnissen gekommen, die dem friedvollen und würdevollen Charakter dieser Orte entgegenstehen. Wir möchten Sie daher auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam machen, die im Friedhofsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) festgeschrieben sind. Mit der Beachtung dieser Regeln tragen Sie dazu bei, die Friedhöfe als Stätten der Ruhe, der Besinnung und des Gedenkens zu erhalten.
Befahren des Friedhofs mit Privatfahrzeugen
Das Befahren der Wege mit privaten Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge, die im Auftrag der Friedhofsverwaltung unterwegs sind oder eine ausdrückliche
Genehmigung für den Transport schwerer Lasten erhalten haben. Dies dient der Sicherheit aller Besucher und der Schonung der Wege.
Illegale Müllablagerung
Die Entsorgung von Abfällen auf dem Friedhof ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern gestattet. Insbesondere das Ablagern von Hausmüll, Sperrmüll, Plastik oder Glas ist
strengstens verboten und schädigt die Umwelt. Bitte trennen Sie Abfälle sorgfältig und führen Sie nicht kompostierbare Materialien zu Hause der entsprechenden Entsorgung zu.
Schutz von Bäumen, Hecken und Pflanzen
Die auf unseren Friedhöfen wachsenden Bäume, Hecken und Sträucher genießen besonderen Schutz.
Allgemeine Verhaltensweisen
Wir bitten alle Besucher, sich der Würde dieses Ortes entsprechend zu verhalten. Dazu gehört, Lärm zu vermeiden und keine Handlungen vorzunehmen, die andere Trauernde stören oder die Ruhestätte
beeinträchtigen könnten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Friedhofsverwaltung
10.11.2025
Impressionen vom Martinstag in Rauenstein und Effelder
Der neue Gemeindekirchrat
In unserem Kirchengemeindeverband wurde Anfang Oktober ein neuer Gemeindekirchenrat gewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch den Wahlvorstand (Gudrun Horn, Karl-Heinz Bauersachs, Dieter Leipold, Hans-Jürgen Steiner).
Rund 40 % der Berechtigten haben teilgenommen – dafür vielen Dank.
Zu ordentlichen Mitgliedern wurden gewählt (alphabetische Reihenfolge):
Zu Stellvertretern wurden gewählt (alphabetische Reihenfolge):
Wir wünschen dem neugewählten Leitungsgremium Gottes Segen.
"Herr, wir danken dir für die Sonne und den Regen, die uns die Früchte und das Brot schenken. Lass uns nicht vergessen, dass alles Gute von dir kommt."
Erntedank 2025
DIE GEMEINSCHAFT TRÄGT UNS
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Gemeindeglieder,
was ist Ihnen in Bezug auf Ihr Dorf wichtig? Für viele ist es die Gemeinschaft. Sie
macht ein Dorf lebendig - egal, ob man oft dabei ist oder nur selten auf sie zukommt.
Zentrale Orte sind die Kirchen und das Pfarrhaus in unseren Orten. Es lohnt sich,
diese Gebäude zu erhalten, damit sie auch in Zukunft Orte der Gemeinschaft sind.
Ihren Kirchgeldbeitrag wollen wir in diesem Jahr speziell für die Renovierung des
Gemeinderaumes im Pfarrhaus nutzen. Hier treffen sich die Kinderkirche und
Konfirmanden, der Kirchenchor probt da, der Gemeinderat tagt hier. Es finden aber
Gottesdienste und Andachten sowie das neue Angebot der Meditationsabende hier
statt.
Mit dem freiwilligen Kirchgeld unterstützen sie die Arbeit in unserer Kirchgemeinde
ganz individuell, je nachdem wie viel Sie geben können und wollen. Ihr Kirchgeld
kommt zu 100% unserem Kirchengemeindeverband vor Ort zugute. Helfen Sie mit,
damit die Kirchen im Dorf bleiben und weiterhin zur Gemeinschaft beitragen können.
Das von der Landeskirche empfohlene Richtmaß sind 42 Euro im Jahr für alle
Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auch Kirchensteuer
zahlen.
Für alle Gemeindegliedern ohne eigenes Einkommen (z.B. volljährige Schüler,
Azubis, Studenten bis 27, Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe) liegt es bei 15
Euro im Jahr.
Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld und Personen, die keine Kirchensteuer
zahlen, können sich an dieser Tabelle orientieren:
Monatliches Einkommen
(netto)
Gemeindebeitrag jährlich
bis 600 € 36,00 €
bis 700 € 42,00 €
bis 800 € 48,00 €
bis 900 € 54,00 €
bis 1.000 € 60,00 €
Letztlich bestimmen natürlich Sie selbst, wie viel Sie geben möchten. Wir freuen uns
über Ihre Beteiligung und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung und
wünschen Ihnen Gottes Segen!
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto:
Evang. KGV Frankenblick
DE89 8405 4722 0304 1447 03
Geben Sie als Verwendungszweck bitte unbedingt "RT5420 KG25" und Ihren Namen
an. Gerne können Sie zusätzlich auch noch Ihren Wohnort vermerken – wenn es der
Platz zulässt. So kann Ihr Beitrag korrekt zugeordnet und verbucht werden. Danke!
Die Friedhofsverwaltung Effelder bittet um Beachtung:
Da immer wieder im und neben dem Abfallcontainer für kompostierbeare Abfälle unerwünschte Müllablagerungen stattfinden, bitten wir folgendes zu beachten.
Um Blumenreste fachgerecht auf einem Friedhof zu entsorgen, sollten sie in den dafür vorgesehenen Grünabfallcontainer geworfen werden. Andere Abfälle wie Platikverpackungen, Metallteile oder nicht-biologische Materialien sollten nicht in den Grünabfallcontainer gelangen und über die haushaltsnahe Entsorgung (Daheim) entsorgt werden. Das hilft dabei, den Müll richtig zu trennen und den Recyclingprozess zu unterstützen. Ebenso verringert dies die Kosten der Müllentsorgung und entlastet die Friedhofsunterhaltungsgebühren, da diese Abfallarten zusätzlich kostenpflichtig entsorgt werden müsten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder.