Aktuelles

16.06.2026

Herzliche Einladung zur Sommerkirche

 

Im Juli und August laden wir herzlich zur Sommerkirche ein!

 

 

 

In dieser besonderen Zeit feiern wir unsere Gottesdienste wieder auf eine neue, kreative Weise – passend zur warmen Jahreszeit.

 

 

 

Nach dem Gottesdienst möchten wir den Sommer gemeinsam genießen:

 

Bei einem kleinen Imbiss unter freiem Himmel, in Gemeinderaum oder Kirche ist Zeit für Begegnung, Gespräch und Gemeinschaft.

 

 

 

Getränke stellt die gastgebende Gemeinde – und wer mag, bringt etwas Leckeres zum Teilen mit: Obst, Kuchen, Fingerfood... der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

 

 

 

Wir freuen uns auf euch, auf gute Gespräche und auf ein schönes Miteinander!

 


24.05.2026 Kirchgeld /Gemeindebeitrag

 

Was ist Ihnen in Bezug auf Ihr Dorf wichtig? Für viele ist es die Gemeinschaft. Sie macht ein Dorf lebendig – egal, ob man oft dabei ist oder nur selten auf sie zukommt. Zentrale Orte sind die Kirchen und die Pfarrhäuser in unseren Orten. Es lohnt sich, diese Gebäude zu erhalten, damit sie auch in Zukunft Orte der Gemeinschaft sind.

Mit dem freiwilligen Kirchgeld unterstützen Sie die Arbeit in unseren Kirchgemeinden ganz individuell, je nachdem wie viel Sie geben können und wollen. Ihr Kirchgeld kommt zu 100% unseren Kirchengemeinden hier vor Ort zugute. Helfen Sie mit, damit die Kirchen im Dorf bleiben und weiterhin zur Gemeinschaft beitragen können. 

Sie überlegen, wie hoch Ihr Kirchgeld sein soll?

Grundsätzlich gilt: wir sind dankbar für jeden Betrag. Gerne können Sie sich am Richtmaß orientieren, welches die Landeskirche empfiehlt. 

·         Es sind 42 Euro im Jahr für alle Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auch Kirchensteuer zahlen. 

·         Für alle Gemeindegliedern ohne eigenes Einkommen (z.B. volljährige Schüler, Azubis, Studenten bis 27, Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe) liegt es bei 15 Euro im Jahr. 

·         Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld und Personen, die keine Kirchensteuer zahlen, können sich an dieser Tabelle orientieren:

 

Monatliches Einkommen (netto) 

Gemeindebeitrag jährlich 

bis 600 € 

36,00 € 

bis 700 € 

42,00 € 

bis 800 € 

48,00 € 

bis 900 € 

54,00 € 

bis 1.000 € 

60,00 € 

Über 1.000 € gilt:  je weitere 100 € Nettoeinkommen

+ 6 €

 

Letztlich bestimmen natürlich Sie selbst, wie viel Sie geben möchten. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung, danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen Gottes Segen! 

 


Die bereits 17. Ausgabe des "Kirchenblick" ist online.


17.05.2026 Konfirmation




07.04.2026 Bilder von der Ostermette


19.03.2026

Die Friedhofsverwaltung informiert:

 

Aufgrund der anhaltenden Nachtfröste ist die Wasserversorgung auf den Friedhöfen aktuell noch nicht in Betrieb.

 

Bitte um Beachtung! 



13.03.2026

Fehlerteufel bei der Veröffntlichung

Korrekte Termine für:

 

05.04.2026 Ostersonntag
06.00 Uhr EFFELDER St. Kilianskirche, Ostermette
10.00 Uhr MENGERSGEREUTH Erlöserkirche

10:00 Uhr RAUENSTEIN  St. Marien Georgskirche

10:00 UHR THEUERN 


020.03.2026 neuer Kirchenblick ist online


13.12.2025 St. Kilian Adventstreff

Vielen Dank für einen gelungenen Abend bei weihnachtlichen Leidern. Bratwurst und Glühwein.


03.12.2026

Information der kirchlichen Friedhofsverwaltung

 

 

 

Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher der Friedhöfe in Effelder und Meschenbach,

 

 

 

auf unseren evangelischen Friedhöfen ist es in letzter Zeit vermehrt zu Vorkommnissen gekommen, die dem friedvollen und würdevollen Charakter dieser Orte entgegenstehen. Wir möchten Sie daher auf die geltenden Verhaltensregeln aufmerksam machen, die im Friedhofsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) festgeschrieben sind. Mit der Beachtung dieser Regeln tragen Sie dazu bei, die Friedhöfe als Stätten der Ruhe, der Besinnung und des Gedenkens zu erhalten.

 

 

 

Befahren des Friedhofs mit Privatfahrzeugen
Das Befahren der Wege mit privaten Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge, die im Auftrag der Friedhofsverwaltung unterwegs sind oder eine ausdrückliche Genehmigung für den Transport schwerer Lasten erhalten haben. Dies dient der Sicherheit aller Besucher und der Schonung der Wege.

 

 

 

Illegale Müllablagerung
Die Entsorgung von Abfällen auf dem Friedhof ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Containern gestattet. Insbesondere das Ablagern von Hausmüll, Sperrmüll, Plastik oder Glas ist strengstens verboten und schädigt die Umwelt. Bitte trennen Sie Abfälle sorgfältig und führen Sie nicht kompostierbare Materialien zu Hause der entsprechenden Entsorgung zu. 

 

 

 

Schutz von Bäumen, Hecken und Pflanzen
Die auf unseren Friedhöfen wachsenden Bäume, Hecken und Sträucher genießen besonderen Schutz.

 

  • Rückschnitt: Ein Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung möglich. Dies gewährleistet die fachgerechte Pflege und schützt den wertvollen Baumbestand.
  • Keine Entnahme für Dekoration: Das Abschneiden von Zweigen oder Ästen zum Zweck der Grabdekoration oder Grabeindeckung ist nicht gestattet.
  • Kein Abmähen von Blühinseln: Das Abmähen von Blühinseln für die Heimtierversorgung oder ähnliches ist nicht erwünscht und schädigt die Artenvielfalt, die wir auf unseren Friedhöfen fördern möchten. 

 

Allgemeine Verhaltensweisen
Wir bitten alle Besucher, sich der Würde dieses Ortes entsprechend zu verhalten. Dazu gehört, Lärm zu vermeiden und keine Handlungen vorzunehmen, die andere Trauernde stören oder die Ruhestätte beeinträchtigen könnten.

 

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Ihre Friedhofsverwaltung

 




10.11.2025

Impressionen vom Martinstag in Rauenstein und Effelder


Der neue Gemeindekirchrat

In unserem Kirchengemeindeverband wurde Anfang Oktober ein neuer Gemeindekirchenrat gewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch den Wahlvorstand (Gudrun Horn, Karl-Heinz Bauersachs, Dieter Leipold, Hans-Jürgen Steiner).

 

Rund 40 % der Berechtigten haben teilgenommen – dafür vielen Dank.

 

Zu ordentlichen Mitgliedern wurden gewählt (alphabetische Reihenfolge):

  • Albrecht, Olivia
  • Albrecht, Peter
  • Amberg, André
  • Blechschmidt, Ulrich
  • Dr. Eichhorn, Gundhild
  • Gleichmann, Ute
  • Günther, Isabel
  • Kalies, Christine
  • Langbein, Andrea
  • Memmler, Falko
  • Steiner, Angelika
  • Stolze, Sabine

 

Zu Stellvertretern wurden gewählt (alphabetische Reihenfolge):

  • Fischer, Andreas
  • Göhring, Julia
  • Horn, Michael
  • Jacob, Frank
  • Kluck, Cindy
  • Pagels, Anne

 

Wir wünschen dem neugewählten Leitungsgremium Gottes Segen.


"Herr, wir danken dir für die Sonne und den Regen, die uns die Früchte und das Brot schenken. Lass uns nicht vergessen, dass alles Gute von dir kommt."

 

Erntedank 2025





DIE GEMEINSCHAFT TRÄGT UNS 
 
Liebe Leserinnen und Leser,  
liebe Gemeindeglieder, 
 

was ist Ihnen in Bezug auf Ihr Dorf wichtig? Für viele ist es die Gemeinschaft. Sie 
macht ein Dorf lebendig - egal, ob man oft dabei ist oder nur selten auf sie zukommt. 
Zentrale Orte sind die Kirchen und das Pfarrhaus in unseren Orten. Es lohnt sich, 
diese Gebäude zu erhalten, damit sie auch in Zukunft Orte der Gemeinschaft sind. 
Ihren Kirchgeldbeitrag wollen wir in diesem Jahr speziell für die Renovierung des 
Gemeinderaumes im Pfarrhaus nutzen. Hier treffen sich die Kinderkirche und 
Konfirmanden, der Kirchenchor probt da, der Gemeinderat tagt hier. Es finden aber 
Gottesdienste und Andachten sowie das neue Angebot der Meditationsabende hier 
statt.  
 
Mit dem freiwilligen Kirchgeld unterstützen sie die Arbeit in  unserer Kirchgemeinde 
ganz individuell, je nachdem wie viel Sie geben können und wollen. Ihr Kirchgeld 
kommt zu 100% unserem Kirchengemeindeverband vor Ort zugute. Helfen Sie mit, 
damit die Kirchen im Dorf bleiben und weiterhin zur Gemeinschaft beitragen können. 
 
Das von der Landeskirche empfohlene Richtmaß sind 42 Euro im Jahr für alle 
Gemeindeglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auch Kirchensteuer 
zahlen. 
 
Für alle Gemeindegliedern ohne eigenes Einkommen (z.B. volljährige Schüler, 
Azubis, Studenten bis 27, Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe) liegt es bei 15 
Euro im Jahr. 
 
Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld und Personen, die keine Kirchensteuer 
zahlen, können sich an dieser Tabelle orientieren: 
 
Monatliches Einkommen 
(netto) 
Gemeindebeitrag jährlich 
bis 600 €  36,00 € 
bis 700 €  42,00 € 
bis 800 €  48,00 € 
bis 900 €  54,00 € 
bis 1.000 €  60,00 €  
Letztlich bestimmen natürlich Sie selbst, wie viel Sie geben möchten. Wir freuen uns 
über Ihre Beteiligung und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung und 
wünschen Ihnen Gottes Segen! 
 
Bitte überweisen Sie auf folgendes Konto: 
Evang. KGV Frankenblick 
DE89 8405 4722 0304 1447 03 
 
Geben Sie als Verwendungszweck bitte unbedingt "RT5420 KG25" und Ihren Namen 
an. Gerne können Sie zusätzlich auch noch Ihren Wohnort vermerken – wenn es der 
Platz zulässt. So kann Ihr Beitrag korrekt zugeordnet und verbucht werden. Danke! 


Die Friedhofsverwaltung Effelder bittet um Beachtung:

Da immer wieder im und neben dem Abfallcontainer für kompostierbeare Abfälle unerwünschte Müllablagerungen stattfinden, bitten wir folgendes zu beachten.

Um Blumenreste fachgerecht auf einem Friedhof zu entsorgen, sollten sie in den dafür vorgesehenen Grünabfallcontainer geworfen werden. Andere Abfälle wie Platikverpackungen, Metallteile oder nicht-biologische Materialien sollten nicht in den Grünabfallcontainer gelangen und über die haushaltsnahe Entsorgung (Daheim) entsorgt werden. Das hilft dabei, den Müll richtig zu trennen und den Recyclingprozess zu unterstützen. Ebenso verringert dies die Kosten der Müllentsorgung und entlastet die Friedhofsunterhaltungsgebühren, da diese Abfallarten zusätzlich kostenpflichtig entsorgt werden müsten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder.